Kirchenmusik in St. Marien

Das zweite vatikanische Konzil hat der Kirchenmusik große Bedeutung verliehen, indem sie nicht nur als schmückendes Beiwerk verstanden, sondern als "Reichtum von unschätzbarem Wert" gesehen wird, weil sie "als der mit dem Wort verbundene gottesdienstliche Gesang einen notwendigen und integrierenden Bestandteil der Liturgie ausmacht." (Liturgiekonstitution 112)

 

Die Musik wird nicht als Begleitung zur Verkündigung eingesetzt, sondern die Kirchenmusik selbst gilt als Verkündigung. Dies ist gewiss ein hoher Anspruch. Er sollte aber dazu ermutigen, das Evangelium - die frohe Botschaft - mit Freude auf musikalische Weise weiterzugeben, zunächst sich selbst - als Ausführendem - als auch den Zuhörenden.

 

In unseren Gemeinden ist die Musik in der Liturgie ein wichtiger Bereich. Das drückt sich in zahlreichen Gruppen aus, die ganz unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen. Vom eher klassisch orientierten Kirchenchor, den Scholagesängen über den jazzig-poppig singenden jungen Chor "TonArt" bis hin zu den Kinder- und Jugendchören wird ein breites Spektrum unterschiedlichster Musik in die Gottesdienste - und darüber hinaus auch in konzertante Aufführungen - eingebracht.

 

 

Andreas Rohne